Anwalts­kanzlei Lülsdorf

Rechtsanwalt – Fachanwalt

Miet- und Wohnungseigentumsrecht


Mietrecht

Das Mietrecht ist ein komplexes Rechtsgebiet, das im ersten Buch des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) in den §§ 535 bis 580 a BGB geregelt ist. In diesem Rechtsgebiet sind die Schwerpunkte unter anderem:

Anwaltskanzlei Lülsdorf bietet Rechtsdienstleistungen unter anderem in folgenden Themen:

  • Monitoring
  • Beratung u. Gestaltung von Verträgen über Wohn- und Gewerberaum u. a.
  • Optimierung der Vertragsgestaltung unter Berücksichtigung aktueller Rechtsprechung
  • Forderungsbeitreibung aus Mietverträgen
  • Modernisierungen
  • Energetische Gebäudesanierung
  • Mieterhöhungen
  • Kündigungen
  • Räumung

Art und Umfang der Tätigkeit richten sich nach Ihrem Bedarf, der in einem ersten Beratungsgespräch individuell auf Ihre Ziele abgestimmt und mit Ihnen herausgearbeitet wird.

Anwaltskanzlei Lülsdorf bietet Rechtsdienstleistungen für private und öffentlichrechtliche Immobilienunternehmen, Eigentümer, Wohnungseigentümer, Grundstückseigentümer, Landwirte, Vermieter.

Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsrecht ist ein Rechtsgebiet, das der Gesetzgeber in dem Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht (WEG) geregelt hat. Es regelt unter anderem die Rechtsbeziehungen der Wohnungseigentümergemeinschaft (Verband) zu den einzelnen Wohnungseigentümern und zwischen den einzelnen Wohnungseigentümern untereinander, die Rechtsbeziehungen gegenüber Dritten sowie die Angelegenheiten des Verwalters.

Entscheidungen der Wohnungseigentümergemeinschaft werden demokratisch durch Beschlüsse getroffen. Wie diese zustande kommen, regelt das WEG. Sie sind von maßgeblicher Bedeutung für die weiteren zukünftigen Maßnahmen in der Wohnungseigentümergemeinschaft.

Bestehen berechtigte Zweifel an den Beschlüssen, bleibt nur eine kurze Frist, sich gegen die Beschlussfassung zu wehren. Nach Fristablauf tritt Bestandskraft ein und die Beschlüsse gelten zukünftig. Zeitnaher, kompetenter Rat für betroffene Wohnungseigentümer und Verwalter kann eine konstruktive Lösung herbeiführen.

Anwaltskanzlei Lülsdorf bietet Rechtsdienstleistungen unter anderem in folgenden Themen:

  • Monitoring
  • Beratung und Teilnahme an Eigentümerversammlungen
  • Beschlussanfechtungsverfahren
  • Geltendmachung und Beitreibung von Wohnlasten säumiger Wohnungseigentümer
  • Gestaltung und Prüfung von Verwalterverträgen
  • Gemeinschaftsordnung
  • Einzelfragen u. a.

Energierecht


Die Nutzung von Strom und Wärme ist ein wesentliches Grundbedürfnis unserer Gesellschaft und hat einen unverzichtbaren Wert für unser Wohlbefinden. Die Erfüllung dieser Versorgungsaufgabe soll auch über Generationen hinweg zukunftsfähig bleiben und betrifft unmittelbar den Umgang mit den Ressourcen. Damit unmittelbar verbunden sind die Energieversorgungswege, also die Netze.

Zahlreiche Gesetze und Verordnungen sind novelliert und in Kraft getreten und erfordern eine rasante Anpassung und Durchführung dieser Aufgaben, die u. a. an die Industrie, KMUs, Behörden und Verwaltung, Justiz und Rechtsanwälte gestellt sind, beispielsweise bezogen auf das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG), Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG), Kraftwärmekopplungsgesetz (KWKG), Energieeinsparungsgesetz (EnEG), Energieeinsparverordnung (EnEV). Nicht nur die rechtlichen Rahmenbedingungen, sondern maßgeblich für eine ressourcenschonende Energieentwicklung von Bedeutung sind die technischen Anforderungen zur Steigerung der Energieeffizienz, beispielsweise für die stromintensive Industrie und die Immobilienbranche.

Unsere Expertise im Energierecht umfasst unter anderem Gestaltungsaufgaben und Problemlösungen in Streitfällen, denen sich die Energiewirtschaft und die Immobilienbrache zu stellen hat. Das betrifft u. a. die Bereiche Strom, Gas und die Wärmeversorgung. Wir beraten in Fragen der Wärme- und Stromversorgung, die bei der Erzeugung, Verteilung und dem Verbrauch eine Rolle spielen, und vertreten Sie außergerichtlich und gerichtlich.

Energie- und Stromsteuerrecht


Mit der Energiewirtschaft sind unmittelbar immer auch steuerrechtliche Aspekte zu beachten.  Damit verbunden ist auch der Bedarf nach Gestaltungsmöglichkeiten, die aufgrund der Änderungen im Energie- und Stromsteuerrecht Anpassungen für Ihr Unternehmen erfordern. Gerne analysieren und beraten wir Sie und übernehmen die  weiterführenden, notwendigen Tätigkeiten zur Vertretung Ihrer außergerichtlichen Interessen gegenüber dem Finanzamt, dem Hauptzollamt bzw. der Generalzolldirektion. Darüber hinaus vertreten wir Ihre rechtlichen Interessen auch gerichtlich.

Bergbau


Der Bergbau hat gerade in der Region Aachen und Umgebung eine traditionelle Bedeutung und ist nach wie vor auch grenzüberschreitend für die Wirtschaft von Bedeutung. Damit verbunden sind rechtliche Anforderungen gemäß dem BBergG zu lösen. Rechtsübergreifend sind beispielsweise Rechtsgebiete des Naturschutzes betroffen. Immer müssen auch Anforderungen, die mit dem Bestandsschutz und der Rekultivierung eine Rolle spielen, beachtet werden.